Keine Abschaffung der Spekulationsfrist

Die diskutierte Abschaffung der Spekulationsfrist ist vorerst vom Tisch. Ein entsprechender Vorschlag fand am 16. Oktober 2026 im Bundesrat keine Mehrheit.
Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung: Wer eine Immobilie im Privatvermögen nach Ablauf von zehn Jahren verkauft, kann den Veräußerungsgewinn weiterhin grundsätzlich steuerfrei vereinnahmen. Das gilt auch für vermietete Immobilien.